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Jede Vermögensnachfolge und jeder Erbfall unterliegt komplexen gesetzlichen Bestimmungen.
Rechtsanwalt Matthias Glomb verfügt als Fachanwalt für Erbrecht und durch regelmäßige Fortbildung sowohl über die theoretischen Kenntnisse und nach mehr als 20 Jahren beruflicher Tätigkeit im Erbrecht auch über die notwendige praktische Erfahrung, um die Fallstrike in diesem hochkomplexen Bereich zu umschiffen.
Rechtsanwalt Glomb sieht seine Aufgabe auch darin, seine Mandanten über Chancen und Risiken umfassend aufzuklären, etwaige Zielkonflikte gegeneinander abzuwägen, und künftige Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden.
Bei der Bearbeitung eines jeden Mandats hat Rechtsanwalt Glomb stets auch etwaige Bezüge zu angrenzenden Rechtsgebieten im Auge und blickt sprichwörtlich über den Tellerrand hinaus.
Insbesondere in den nachfolgend aufgezählten Bereichen steht Ihnen Rechtsanwalt Matthias Glomb mit seinem nachgewiesenen Spezialwissen ergebnisorientiert, kostentransparent und rechtssicher zur Seite.
Jeder Fall ist individuell. Deswegen können hier nicht alle denkbaren Fallkonstellationen aufgezählt werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Ihr Anliegen bzw. Problem!
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